Im Einzelnen präsentiert sich die Lage wie folgt: 4.2.1. Im Probezeitgespräch vom 27. Juli 2011 hielt der Vorgesetzte fest, die Beschwerdeführerin sei motiviert und bereit, Neues zu lernen. Sie weise bereits einschlägige Arbeitserfahrung auf. Sie stelle eine gute gesamtheitliche Beurteilung der Dossiers sicher. Dabei könne sie sich auf ihre Kenntnisse der Versicherungsmedizin abstützen. Im Rahmen der Zielvereinbarung wurde festgehalten, dass das vertiefte Einarbeiten in die Abläufe und die Gesprächs- und Untersuchungstechnik im Vordergrund stünden. Auch nach Ablauf der Probezeit wurde die Einarbeitung weitergeführt.