In einem weiteren Entscheid kam der Regierungsrat des Kantons Bern zum Ergebnis, dass die amtliche Schatzung nicht möglich sei für die Vornahme von Schätzungen von Liegenschaften, die zu Lebzeiten des Erblassers auf Rechnung zukünftiger Erbschaft von den heutigen Erben erworben worden seien. Dies sei selbst dann nicht möglich, wenn die Zuweisung der Ausgleichungspflicht unterliege. Die Liegenschaft sei in einem solchen Fall bereits an die Erben zugeteilt und gehöre daher nicht mehr zum Nachlass des Erblassers (Entscheid des Regierungsrats des Kantons Bern Nr. 151 vom 11.1.1989, in: BN 1990 S. 116 f.).