Gebühren sind Abgaben als Entgelt für eine bestimmte, vom Pflichtigen veranlasste Tätigkeit des Gemeinwesens oder für die Benutzung einer öffentlichen Einrichtung. Sie sind stets leistungsabhängig und in der Regel auch kostenabhängig, da sie die dem Gemeinwesen durch die veranlasste Tätigkeit oder durch die Bereitstellung der Einrichtung erwachsenden Kosten decken sollen (Tschannen/Zimmerli/Müller, a.a.O., § 57 N 20 f.). Eine Benutzungsgebühr ist das Entgelt für die Inanspruchnahme einer öffentlichen Einrichtung. Dazu gehören auch die periodischen Abwassergebühren für die Benutzung der Kanalisation wie z.B. die jährlichen Betriebsgebühren (Tschannen/Zimmerli/Müller, a.a.O., § 57 N 25).