Bei den Kausalabgaben handelt es sich um Geldleistungen, die der Private kraft öffentlichen Rechts als Entgelt für bestimmte staatliche Gegenleistungen oder besondere Vorteile zu entrichten hat (Tschannen/Zimmerli/Müller, a.a.O., § 57 N 18, Hungerbühler, a.a.O., S. 507). Die Kausalabgaben werden unterteilt in Gebühren (Verwaltungs-, Benutzungs- und Konzessionsgebühren), Beiträge bzw. Vorzugslasten, Mehrwertabgaben und Ersatzabgaben (Tschannen/Zimmerli/Müller, a.a.O., § 57 N 4). Gebühren sind Abgaben als Entgelt für eine bestimmte, vom Pflichtigen veranlasste Tätigkeit des Gemeinwesens oder für die Benutzung einer öffentlichen Einrichtung.