Die Berechnung des Starkverschmutzungszuschlags erfolgte durch die vom Gemeindeverband ARA X beigezogene C AG. Für die Ermittlung der Schmutzstofffrachten wurden die durchschnittlichen Schlachtzahlen verwendet und mit den durch Messungen bei vergleichbaren Schlachtbetrieben ermittelten Erfahrungswerte der normalerweise pro Schlachtung anfallenden Belastung multipliziert. Aus den Erwägungen: 3. 3.1. Die Beschwerdeführer machen geltend, die Gebührenerhebung für das Jahr 2009 verletze das Legalitäts- sowie das Kostendeckungs- und Äquivalenzprinzip.