Zulässigkeit der Delegation der Bemessung und Herabsetzung der Normdichte bezüglich der Bemessungsgrundlagen, wenn die Abgabe aufgrund von Verfassungsprinzipien (Kostendeckungs- und Äquivalenzprinzip) überprüft werden kann. Verletzung des abgaberechtlichen Legalitätsprinzips infolge Delegation der Bemessung nach unbekannten Kriterien an den Gemeindeverband (E. 3.2). Keine Surrogation der ungenügenden gesetzlichen Grundlage durch die abgaberechtlichen Grundsätze des Kostendeckungs- und Äquivalenzprinzips (E. 3.3). | | Rechtskraft: | Dieser Entscheid ist rechtskräftig. | | Entscheid: