Andererseits soll die Bevölkerung vor ideellen Immissionen geschützt werden. Die Installation von Mobilfunkanlagen in Wohngebieten werde von Teilen der Bevölkerung als Bedrohung bzw. Beeinträchtigung der Wohnqualität empfunden. Somit bestehe ein gewichtiges öffentliches Interesse daran, eine Regelung zu erlassen, die diesen Bedürfnissen der Bevölkerung Rechnung trage. Mit der angefochtenen Regelung folge die Stadt Sursee dem vom Bundesgericht in BGE 138 II 173 anerkannten Kaskadenmodell. Da das Mitwirkungsverfahren bereits im Gang sei, bestehe auch eine konkrete Planungsabsicht.