27 RPG N 12). Das geltende BZR der Stadt Sursee vom 23./24. Oktober 1989 wurde letztmals am 28. August 2000 grundlegend geändert. Einzelne punktuelle Änderungen erfolgten in den Jahren 2004, 2005 und 2010 (Art. 28, 30a und 45 BZR, Anhang I BZR betreffend Detailbeschrieb von Sonderbauzonen, Anhang II BZR betreffend konkrete Nutzungszuweisung für die Grünzone). Die Beschwerdegegnerin weist im angefochtenen Entscheid zu Recht darauf hin, dass sich bereits aus diesem Grund eine Überprüfung und Anpassung der geltenden Nutzungsplanung aufdränge. Das Mitwirkungsverfahren für die Ortsplanungsrevision sei denn auch schon eröffnet worden.