abrufbar unter: www.geo.lu.ch/map/kulturdenkmal/). Die übrigen, als erhaltenswert oder schutzwürdig eingestuften Kulturdenkmäler im Sinn von § 1a Abs. 1 und 2 DSchG sind jedoch noch nicht abschliessend festgelegt, weil das kantonale Bauinventar für die Stadt Sursee bisher bloss im Entwurf vorliegt (vgl. Bauinventar Kanton Luzern, Arbeitsstand März 2014, abrufbar unter www.da.lu.ch/karte_arbeitsstand_bilu_maerz2014.pdf). Es ist daher nicht klar, in welchem Umfang weitere Kulturobjekte, namentlich solche, die sich aus dem ISOS ergeben, als Schutzobjekte im Sinn von Art. 8 Abs. 8 Satz 2 nBZR gelten.