Es ist auch kein anderer kommunaler Erlass ersichtlich, der einen solchen definieren würde (vgl. Rechtssammlung auf: https://secure.i-web.ch/gemweb/sursee/de/verwaltung/reglemente/). Bekannt sind zwar die Standorte der besonders schutzwürdigen, im kantonalen Denkmalverzeichnis eingetragenen Kulturdenkmäler von erheblichem wissenschaftlichem, künstlerischem, historischem oder heimatkundlichem Wert gemäss § 2 DSchG (vgl. Geoportal; abrufbar unter: www.geo.lu.ch/map/kulturdenkmal/).