Diese umfassen nach der genannten Bestimmung Denkmalschutz-, Kultur- und Naturobjekte sowie allenfalls weitere Objekte. Weder die vorläufigen Bestimmungen der Planungszone noch die übrigen Bestimmungen des geltenden BZR enthalten einen abschliessenden Katalog von Schutzobjekten. Es ist auch kein anderer kommunaler Erlass ersichtlich, der einen solchen definieren würde (vgl. Rechtssammlung auf: https://secure.i-web.ch/gemweb/sursee/de/verwaltung/reglemente/).