2.7 und Anhang IV der Muster-Konzessionsverfügung UMTS, alle abrufbar unter www.bakom.admin.ch/themen/telekom/00462/00797/00883/index.html?lang=de). Die Erteilung einer Mobilfunkkonzession bzw. die Erteilung von Baubewilligungen für Mobilfunkanlagen stellen demnach jeweils eine Bundesaufgabe dar, was aber an sich nicht bedingt, dass die dadurch konzessionierte bzw. bewilligte Tätigkeit ohne Weiteres auch im öffentlichen Interesse steht, da es bei dieser primär um die Ausübung einer Sondernutzungskonzession geht.