UVEK], Bericht über die Änderung der FDV betreffend die Grundversorgung vom 22.2.2006, S. 21 f., abrufbar unter www.admin.ch/ch/d/gg/pc/documents/1321/Bericht_d.pdf). Auch wenn der gesellschaftlichen und technischen Entwicklung angemessen Rechnung getragen wird, ist festzuhalten, dass es kein öffentliches Interesse darstellt, dass Private zu jeder Zeit und an jedem Ort auf mobile Fernmeldedienstleistungen mit maximalen Datenübertragungsraten greifen können. Selbst wenn einem Schmalband-Mobilfunkanschluss öffentliches Interesse zuerkannt würde, so gälte dies nicht ohne Weiteres für die Mobilfunkstandards jüngerer Generation (UMTS, LTE usw.).