FMG passt der Bundesrat den Umfang der Grundversorgung periodisch den gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Bedürfnissen und dem Stand der Technik an. Bei seiner Überprüfung im Jahr 2006 für den Zeitraum 2008 - 2017 hat er darauf verzichtet, den Schmalband-Mobilfunkanschluss in die Grundversorgung aufzunehmen. Dies erfolgte nebst einer möglichen Beeinträchtigung des Markts namentlich mit der Begründung, die Unverzichtbarkeit und die Schutzwürdigkeit dieses Diensts seien nicht gegeben. Für gewisse Personen möge der Mobilfunk zwar ein wichtiges Kommunikationsmittel für eine effiziente berufliche Tätigkeit geworden sein.