Generell dürften in den meisten Fällen, in denen Einwirkungen auf das psychische Wohlbefinden beklagt werden, zugleich auch materielle Immissionen vorliegen. Gerade im Fall von Mobilfunkantennen korrelieren die damit verbundenen Ängste, soweit sie nicht bloss auf die optische Wirkung der Antennen zurückgehen, mit möglichen, bisher nicht allgemein anerkannten negativen gesundheitlichen Auswirkungen der nichtionisierenden Strahlung unterhalb der Belastungsgrenzwerte der NISV. Bei der Beurteilung der Übermässigkeit von materiellen Immissionen können auch Aspekte des seelischen und psychischen Empfindens Berücksichtigung finden.