Für die ideellen ("immateriellen") Immissionen der nichtionisierenden Strahlung lassen sich schwerlich – generell-abstrakte oder einzelfallweise – Immissionsgrenzwerte festsetzen, zumal sich ihre Schädlichkeit oder Lästigkeit kaum messen lassen. Grundsätzlich ist es hingegen denkbar, diese ideellen Immissionen bzw. Emissionen vorsorglich zu begrenzen. Generell dürften in den meisten Fällen, in denen Einwirkungen auf das psychische Wohlbefinden beklagt werden, zugleich auch materielle Immissionen vorliegen.