Verbindlicher Massstab für die Beurteilung von Einwirkungen hinsichtlich ihrer Schädlichkeit oder Lästigkeit sind die Immissionsgrenzwerte. Werden diese erreicht oder überschritten, ist die Belastung als schädlich oder lästig zu qualifizieren. Doch gilt nicht jede Belastung unterhalb davon notwendigerweise als unschädlich oder nicht lästig.