abrufbar unter: www.bakom.admin.ch/themen/frequenzen/01341/01342/index.html?lang=de). Innerhalb des Siedlungsgebiets ist eine Konzentration von Mobilfunkantennen auf wenige Standorte insofern regelmässig unerwünscht, als sie zu einer Erhöhung der Strahlungsbelastung in der Umgebung führt und in vielen Fällen die Anlagegrenzwerte gemäss NISV nicht eingehalten werden könnten (BGer-Urteil 1A.140/2003 vom 18.3.2004 E. 3.3, mit Hinweisen). Um im Sinn von § 43 Satz 2 PBV die Auswirkungen auf die Bevölkerung so gering wie möglich zu halten, kann daher unter Umständen anstatt einer Mehrfachnutzung vielmehr eine Dekonzentration der Standorte angezeigt sein (vgl. LGVE 2005 II Nr. 7 E. 6c).