Während der Auflagefrist gingen acht Einsprachen ein, darunter jene der Mobilfunkbetreiberinnen Swisscom (Schweiz) AG, Orange Communications AG, und Sunrise Communications AG. Mit Entscheid vom 24. Juni 2013 (Geschäft Nr. 145) wies der Stadtrat die Einsprachen ab. B. Gegen diesen Entscheid liessen die Swisscom (Schweiz) AG, die Orange Communications AG und die Sunrise Communications AG am 16. Juli 2013 Verwaltungsgerichtsbeschwerde erheben. Dabei stellten sie folgende Anträge: "1. Die Planungszone Antennenanlage für das gesamte der Bauzone zugeteilte Gebiet sei aufzuheben.