In der Altstadtzone, der Vorzone zur Altstadtzone sowie in einem Bereich von 100 m zu diesen Zonen sind Antennenanlagen nicht zulässig. In einem Bereich von 100 m zu Schutzobjekten (Denkmalschutzobjekte, Kulturobjekte, Naturobjekte usw.) sind Antennenanlagen ebenfalls nicht zulässig. Vom 17. September bis 16. Oktober 2012 lagen die massgebenden Bestimmungen und Pläne öffentlich auf. Zudem erfolgte eine briefliche Bekanntmachung an sämtliche Haushaltungen der Stadt Sursee und an sämtliche auswärtigen Grundeigentümer. Während der Auflagefrist gingen acht Einsprachen ein, darunter jene der Mobilfunkbetreiberinnen Swisscom (Schweiz) AG, Orange Communications AG, und Sunrise Communications AG.