Auch wenn der Y-weg Teil der bestehenden Wege ist (dessen Länge von 97 m blieb von den Beschwerdeführern unbestritten), die zum See führen, wird eine solche Nutzung durch die Erschliessung der geplanten Baukörper nicht verunmöglicht. Ebenso wenig schliesst diese zusätzliche Nutzung als Erschliessungsstrasse eine Attraktivierung dieser Achse als Ganzes von der Altstadt zum Bahnhof für den Langsamverkehr aus; dies umso weniger als die im REK angesprochenen Massnahmen so offen formuliert sind, als die Achse zum See auch über mehrere bestehende Strassen führen kann.