Der sanfte Hügel der Endmoräne mit Y als Krönung bilde den Rücken und die Verbindung zur Stadt. Es seien keine grundsätzlichen Veränderungen erforderlich, sondern Massnahmen zur Erhaltung und Optimierung, u.a. das Ergänzen des Wegsystems an der oberen Hangkante zwischen X- und Z-weg. Diesen einzig behördlich verbindlichen Zielen steht das geplante Bauprojekt aber nicht entgegen. Auch wenn der Y-weg Teil der bestehenden Wege ist (dessen Länge von 97 m blieb von den Beschwerdeführern unbestritten), die zum See führen, wird eine solche Nutzung durch die Erschliessung der geplanten Baukörper nicht verunmöglicht.