Baubewilligungsentscheid vorgesehene Erschliessung sei nicht bewilligungsfähig, und zwar aus folgenden Gründen: Im REK wird in Ziff. 9.2.3 "System der drei primären Entwicklungsachsen" "Die Achse zum See" umschrieben, welche eine Achse für Freizeit und Erholung darstelle. Ziel sei die Schaffung einer neuen Langsamverkehrsachse ab Altstadt/W-platz durch das heute unüberbaute Gebiet zur Hangkante/Moräne und zum See. Es werde eine Verstärkung der bestehenden Achsen angestrebt. Dieses Ziel wird in Ziff.