Im vorderen Bereich (Parzelle Nr. w) bei der Einmündung Y-weg/X-strasse sowie im Bereich der Liegenschaft Parzelle Nr. z werde die Strasse auf 5.20 m verbreitert. Dazwischen sei ihres Erachtens eine Breite von mindestens 3.50 m vertretbar (Begegnungsfälle Personenwagen [PW]/Radfahrer). Eine durchgehend genügende Breite für Begegnungsfälle PW/PW oder sogar PW/Lastwagen (LW) sei übertrieben. Wichtig sei, die Sicherheit für die vielen Radfahrer und Fussgänger zu gewährleisten. Dazu müsse auf der geraden Strecke eine Breite von mindestens 3.50 m vorhanden sein (Begegnungen PW/Fahrrad keine Problem; LW/FR nur bei stehendem LW möglich).