Den Übergang zu diesen Arbeiten bildet ein politisch konsolidiertes Siedlungsleitbild. Dieses fliesst in die nachfolgenden Planungsinstrumente der Ortsplanungsrevision ein (Zonenplan, Bau- und Zonenreglement [BZR], Richtpläne). Am Ende des Gesamtprozesses steht die Genehmigung der Ortsplanung (Arbeitshilfe Kommunales Siedlungsleitbild, Ziff. 3). In Anbetracht dieses Zwecks eines REK steht fest, dass es sich dabei nicht um einen kommunalen Richtplan handelt; es stellt vielmehr die Grundlage für einen solchen dar.