vgl. auch § 11 Abs. 1 PBG). Es entspricht einem Siedlungsleitbild, bei welchem es in erster Linie darum geht, die konzeptionellen räumlichen Festsetzungen zur Siedlungsentwicklung für die nächsten 10 bis 20 Jahre zu treffen (vgl. dazu die Arbeitshilfe Kommunales Siedlungsleitbild der damaligen Dienststelle Raumentwicklung, Wirtschaftsförderung und Geoinformation [rawi] vom Juli 2011, Ziff. 5.1). Die Erarbeitung des Siedlungsleitbilds bzw. des REK erfolgt vor den eigentlichen Arbeiten zur Revision der Ortsplanung. Den Übergang zu diesen Arbeiten bildet ein politisch konsolidiertes Siedlungsleitbild.