4.3. 4.3.1. Indem die Beschwerdeführer geltend machen, die Ausgangssituation hätte sich gegenüber der Gestaltungsplanbewilligung vom 22. Oktober 2008 insofern grundlegend geändert, als inzwischen der Stadtrat Sursee unter Mitwirkung der Ortsplanungskommission das behördenverbindliche Räumliche Entwicklungskonzept (REK) verabschiedet habe, wenden sie sich gegen die dem Bauprojekt zugrundeliegende Nutzungsplanung, nämlich den Gestaltungsplan "Y". 4.3.2. Die Anfechtung eines rechtskräftigen Nutzungsplans im Baubewilligungsverfahren ist im Interesse der Rechtssicherheit indes nur beschränkt möglich.