Im Fall einer Nichtigkeit des Verlängerungsentscheids wäre auch die Gültigkeitsdauer des Gestaltungsplans "Y" dahingefallen, der als Sondernutzungsplan die massgebenden Nutzungsbestimmungen des angefochtenen Baubewilligungsentscheids beinhaltet. Damit wäre die Grundlage für das strittige Projekt weggefallen und dieses nicht mehr bewilligungsfähig. 3.2. Fehlerhafte Verwaltungsakte sind in der Regel nicht nichtig, sondern bloss anfechtbar. Werden sie nicht angefochten, so erwachsen sie in Rechtskraft.