104c Abs. 2 SVG). Das Register enthält die von schweizerischen Behörden oder von ausländischen Behörden für Personen mit Wohnsitz in der Schweiz erteilten Fahrberechtigungen, die von schweizerischen Behörden verfügten aktuellen Führerausweisentzüge, Verweigerungen, Aberkennungen und Fahrverbote sowie die von ausländischen Behörden verfügten aktuellen Führerausweisentzüge, Verweigerungen, Aberkennungen und Fahrverbote gegenüber Personen mit Wohnsitz in der Schweiz sowie gegenüber Personen, die einen schweizerischen Lernfahr- oder Führerausweis besitzen (Art. 104c Abs. 3 SVG). Die Verordnung über das Fahrberechtigungsregister (SR 741.53) regelt die Einzelheiten. Gemäss Art.