Das ADMAS-Register wird gemäss Art. 104b Abs. 1 SVG vom ASTRA in Zusammenarbeit mit den Kantonen geführt. Es dient der Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Erteilung von Lernfahr-, Führer- und Fahrlehrerausweisen, der Durchführung von Administrativ- und Strafverfahren gegen Fahrzeugführer sowie statistischen Zwecken (Art. 104 Abs. 2 SVG). Es enthält alle von schweizerischen Behörden verfügten oder von ausländischen Behörden gegen Personen mit Wohnsitz in der Schweiz angeordneten Administrativmassnahmen (Abs. 3), beispielsweise die Verweigerung und den Entzug von Ausweisen und Bewilligungen (lit. a), verkehrspsychologische und -medizinische Untersuchungen (lit. f) oder Auflagen (lit.