Das ASTRA hält des Weiteren fest, dass die Einhaltung des Codes 101 – jedenfalls bei verkürzten Intervallen für die medizinischen Kontrollen – der Überprüfung durch das Strassenverkehrsamt diene. Zudem gebe der Code 101 bei einem Wohnsitzwechsel dem neuen Kanton einen Hinweis, das Dossier der betroffenen Person vom früheren Wohnsitzkanton einzuholen. Dadurch werde sichergestellt, dass die speziellen Auflagen (z.B. ein verkürztes medizinisches Kontrollintervall) auch am neuen Wohnort kontrolliert und eingehalten würden.