Mit andern Worten kann eine Polizeikontrolle nichts zur Prüfung der Befolgung dieser Auflage beitragen. Im Übrigen erscheint es auch als wenig plausibel, dass der Ausweisinhaber (wie das ASTRA geltend macht) gerade durch die Eintragung des Codes 101 auf dem Führerausweis an seine Verpflichtungen erinnert werde. Im Fall von verkürzten medizinischen Kontrollfristen wird dies vielmehr mit Erinnerungsschreiben bzw. Aufforderungen durch das Strassenverkehrsamt erreicht. 4.3. Das ASTRA hält des Weiteren fest, dass die Einhaltung des Codes 101 – jedenfalls bei verkürzten Intervallen für die medizinischen Kontrollen – der Überprüfung durch das Strassenverkehrsamt diene.