Dieses sei nämlich für die Einhaltung der Kontrollintervalle zuständig, müsse die Betroffenen rechtzeitig aufbieten und die aktuellen Ergebnisse ins Datensystem eingeben. Zudem sei es auch für die Einleitung eines Ausweis-Entzugsverfahrens zuständig, sollten die Betroffenen ihren Pflichten, an den Kontrolluntersuchungen teilzunehmen, nicht nachkommen. 4.2. Zwar mag es im Einzelfall sinnvoll sein, mit Blick auf die Besonderheiten der Erkrankung des jeweiligen Ausweisinhabers spezifische medizinische Auflagen zu verfügen, die von keinem anderen Code erfasst werden.