Er bedeutet: "Besondere Auflage (die ausführliche Verfügung wird bei der ausweisausstellenden Behörde aufbewahrt)". Das ASTRA bezeichnet ihn als "Sammelgefäss", dessen Inhalt und Bedeutung nicht abschliessend geregelt sei. Die kantonalen Behörden hätten hier einen Handlungsspielraum, wobei der Code 101 immerhin nicht anstelle eines anderen, genau definierten, harmonisierten oder nationalen Codes verwendet werden dürfe. Am häufigsten werde er wohl im Zusammenhang mit speziellen medizinischen Gründen verwendet, welche z.B. ein verkürztes Intervall für medizinische Kontrollen unumgänglich machen würden (wobei diese Verwendung des Codes 101 den Weisungen des ASTRA entspreche).