Andererseits werden Codes aufgeführt, die auf Besonderheiten und Anpassungen des Fahrzeugs hinweisen (Codes 10-44), Beschränkungen auf ein bestimmtes Fahrzeug enthalten (Code 45, 50 und 51) oder Verwaltungsangelegenheiten regeln (Codes 70-79). Es fällt auf, dass zahlreiche medizinische Gründe, die fahreignungsrelevant sein können und durchaus mit einer gewissen Häufigkeit auftreten dürften (z.B. Diabetes, Drogensucht), von den harmonisierten Codes nicht erfasst werden. Dafür steht in der Schweiz der nationale Code 101 zur Verfügung. Er bedeutet: "Besondere Auflage (die ausführliche Verfügung wird bei der ausweisausstellenden Behörde aufbewahrt)".