Die Kontrollorgane könnten auf den ersten Blick erkennen, ob Auflagen eingetragen seien, und dann deren Einhaltung überprüfen. Aber auch die Fahrzeugführer würden an die Auflagen erinnert. Schliesslich dienten die Einträge auch weiteren Gruppen, z.B. den Autovermietern, welche von Gesetzes wegen überprüfen müssten, ob sie einer bestimmten Person ein bestimmtes Fahrzeug vermieten dürften (z.B. wenn jemand nur Fahrzeuge mit automatischem Getriebe fahren dürfe). Die harmonisierten Zusatzangaben umfassen einerseits Angaben, die den Fahrer aus medizinischen Gründen betreffen (Code 01: Korrekturen des Sehvermögens; Code 02: Hörprothese/Kommunikationshilfe;