VZV hält demgegenüber lediglich fest, dass für Auflagen, Beschränkungen und anderen Zusatzangaben, die im Führerausweis eingetragen werden, Schlüsselzahlen oder Kurztexte zu verwenden sind, und verweist im Übrigen auf die Weisungen des Bundesamts für Strassen (ASTRA) vom 22. März 2012 betreffend Ausstellung des Führerausweises im Kreditkartenformat (im Folgenden: Weisung). Mithin werden die im Führerausweis zwingend einzutragenden (und polizeilich zu kontrollierenden) Nebenbestimmungen nicht mehr ausdrücklich aufgelistet; ebenso wenig ist vorgesehen, dass die Kontrolle auch auf andere Weise als durch einen Eintrag im Führerausweis sichergestellt werden könnte.