Bis es soweit war, galt es, den Bedürfnissen nach Pflege und Betreuung für A mit Hilfe einer Übergangslösung Rechnung zu tragen. Zwar dauerte diese Phase eine gewisse Zeit, aber es finden sich keine Hinweise darauf, dass sich die Luzerner Behörden – u.a. mit Blick auf die finanziellen Folgen zu Lasten anderer – zu wenig darum bemüht hätten, zu einem früheren Zeitpunkt eine besser leidensangepasste definitive Lösung zu finden. Auch fehlen Hinweise dafür, dass das Alters- und Pflegeheim C die Ansprüche an die Unterbringung von A im Sinn eines Provisoriums nicht sachgerecht hätte erfüllen können. Anhaltspunkte für eine abweichende Annahme ergeben sich auch nicht aus den Akten.