Entscheidend ist die mit den Akten hinreichend dokumentierte Feststellung, dass sich die Behörden darum bemüht hatten, für A eine geeignete Betreuungs- und Pflegeeinrichtung zu finden und dass sie dieses Ziel trotz Bemühungen zufolge des Mangels an Plätzen in anerkannten Betreuungseinrichtungen vor dem 19. Dezember 2012 nicht erreichten, am Tag, als A in das anerkannte Wohnheim D übertreten konnte. 3.4.4. Bis es soweit war, galt es, den Bedürfnissen nach Pflege und Betreuung für A mit Hilfe einer Übergangslösung Rechnung zu tragen.