Der Kanton Schwyz kam zunächst für die geltend gemachten finanziellen Forderungen auf. Am 20. September 2010 teilte die Luzerner Dienststelle den Schwyzer Behörden mit, das Alters- und Pflegeheim C sei keine soziale Einrichtung, welche von der interkantonalen Vereinbarung für soziale Einrichtungen (IVSE) anerkannt werde. In der Folge erhob der Kanton Schwyz gegen mehrere Quartalsrechnungen Einsprache, im Wesentlichen jeweils mit der Begründung, dass sich A weiterhin im Alters- und Pflegeheim C aufhalte. Angesichts seines jugendlichen Alters sei diese Einrichtung für ihn nicht geeignet.