A besitzt das Bürgerrecht der Schwyzer Gemeinde Y. Unmittelbar nach seiner Rückkehr in die Schweiz wurde er im Kanton Luzern in verschiedenen Einrichtungen (Spital, Alters- und Pflegeheim C) gepflegt und betreut. Seit 19. Dezember 2012 weilt A im Wohnheim D. Am 8. April 2009 ordnete der Gemeinderat von W in seiner damaligen Funktion als Vormundschaftsbehörde für den damals 23-jährigen A eine kombinierte Mitwirkungs- und Vermögensbeistandschaft an. Die Einsetzung eines Beistands und dessen Führung übertrug er den Vormundschaftsbehörden von V, mithin am damaligen Aufenthaltsort von A. Am 14. Juli 2009 liess die Luzerner