| | | Entscheid: | Der […] 1986 geborene Schweizer Bürger A leidet an einer schweren geistigen und körperlichen Behinderung und ist dauernd auf Pflege und Betreuung angewiesen. Nach einer Aufenthaltsdauer von ca. 11 Jahren in Z (Mexiko) mit seiner Mutter B, unter deren alleiniger Obhut er damals stand, kehrte er am 11. März 2009 in die Schweiz zurück. Im Oktober 2010 kehrte B nach Mexiko zurück. A besitzt das Bürgerrecht der Schwyzer Gemeinde Y. Unmittelbar nach seiner Rückkehr in die Schweiz wurde er im Kanton Luzern in verschiedenen Einrichtungen (Spital, Alters- und Pflegeheim C) gepflegt und betreut.