Im Übrigen kann in diesem Rechtsmittelverfahren offen bleiben, welchen privatrechtlichen Kriterien die jeweiligen Fernwärmelieferungsverträge im Einzelnen folgen. An dieser Stelle mag der Hinweis genügen, dass die Lehre entsprechende privatrechtliche Vertragsverhältnisse unter Berücksichtigung der jeweiligen Vertragsbestandteile einmal in die Nähe von Sukzesslieferungsverträgen rückt und ein anderes Mal Werklieferungsverträgen zuordnet (zum Ganzen: Rey, in: Innominatverträge, in: Festgabe zum 60. Geburtstag von Walter R. Schluep, Zürich 1988, S. 131 ff., insbes. S. 138-140).