Entsprechende Normen kennt insbesondere das Bau- und Zonenreglement (BZR) der Gemeinde Z nicht. Beizufügen ist, dass sich im Gebührenreglement der Gemeinde Z ebenfalls keine Bestimmungen finden, die einen Bezug zum Fernheizwerk haben. Ferner findet sich in den im Internet veröffentlichten Rechtsquellen der A keine Rechtsgrundlage, auf welche sich die interessierende Materie bezieht. A hat lediglich das Reglement über den Bezug von Trinkwasser und die Gebührenordnung dazu veröffentlicht. Anders als die Wasserversorgung ist die Materie "Fernwärme" sowohl in der Rechtsordnung der A als auch der Gemeinde Z kein Thema.