Es fehlen wissenschaftliche Anhaltspunkte dafür, wie die Kombination von niederfrequenter und hochfrequenter Strahlung zu bewerten ist. Die Wirkungen der beiden Strahlungsarten werden auch vom Bundesamt für Umwelt (BAFU), soweit ersichtlich, bis heute getrennt untersucht. Der Verordnungsgeber hat diesem Umstand jedoch über die strengen vorsorglichen Emmissionsbegrenzungen, die Anlagegrenzwerte, Rechnung getragen. Diese sollen dazu dienen, die Unvollkommenheit der Immissionsgrenzwerte so weit zu kompensieren, als dies technisch und betrieblich möglich und wirtschaftlich tragbar ist.