Aufgrund dieser Distanz handelt es sich bei einem Spielplatz auf diesem Grundstück nicht um ein kritisches OMEN, d.h. er gehört nicht zu den höchstbelasteten OMEN. Die höchstbelasteten OMEN wurden im Standortdatenblatt aufgeführt und von der kantonalen Fachstelle überprüft. Der Anlagegrenzwert wird an allen diesen fünf Orten sehr deutlich unterschritten (max. 3,58 V/m bei einem Grenzwert von 5,0 V/m). Weitere Abklärungen erübrigen sich folglich.