Die Installation an der Scheune ermöglicht aufgrund ihrer den Geleisen zugewandten Lage auch eine optimale Abdeckung des zu versorgenden Gebiets. 4.8. Dem Vorhaben stehen auch keine überwiegenden Interessen entgegen. Insbesondere befindet sich die Parzelle ausserhalb des Schutzgebiets Rotsee und ist von diesem durch die südwestlich anstossende Reitanlage getrennt (vgl. Schutzplan unter http://www.geo.lu.ch/map/ schutzverordnungen/). Die Anlage befindet sich somit nicht im Anwendungsbereich der Verordnung zum Schutz des Rotsees und seiner Ufer (SRL Nr. 711d).