werden, wohingegen sich die beiden GSM-(R)ail Standorte und der Standort beim ehemaligen E-Gebäude jeweils am einen bzw. anderen Ende der Versorgungslücke befinden. Die geplante Antenne erreicht denn auch an den Orten mit empfindlicher Nutzung (OMEN) günstige Strahlungswerte, was im Übrigen im Vergleich mit den anderen genannten alternativen Standorten im Rahmen der Interessenabwägung als weiterer Vorteil zu werten ist. Es wird nicht nur der Immissionsgrenzwert deutlich unterschritten, sondern auch der Anlagegrenzwert liegt an allen OMEN unter 80 % des zulässigen Grenzwerts.