Dadurch sei die Senderichtung behindert, was durch die nicht bestehende Sichtverbindung plausibel bestätigt werde. Die Antenne hätte zudem unabhängig von den negativen funktechnischen Bedingungen ebenfalls einen 25 Meter hohen Antennenmast benötigt, da das Gebäude für eine Dachantenne zu niedrig sei. Somit erscheint dieser Standort auch aus ästhetischen Gesichtspunkten weniger geeignet als die geplante Variante. Weiter vermögen die Beschwerdeführer den Einwand bezüglich der grossen Distanz zum zu versorgenden Gebiet nicht zu wiederlegen. Derselbe Einwand gilt auch für den GSM-(R)ail Standort beim Bahnhof, befindet sich dieser doch noch etwas weiter vom zu versorgenden Gebiet entfernt.