Schliesslich wurde auch ein Standort in Bahnhofsnähe (beim ehemaligen E-Gebäude, Grundstück Nr. x, GB Ebikon) aus topographischen Gründen als ungenügend beurteilt. Dieser Standort befindet sich in unmittelbarer Nähe der von den Beschwerdeführern erwähnten weiteren GSM-(R)ail Antenne beim Bahnhof, liegt aber noch etwas näher beim zu versorgenden Gebiet. Nach den Ausführungen der Beschwerdegegnerin sei dieser Standort aus topographischen Gründen ungeeignet, da er eine zu grosse Distanz zum Versorgungsgebiet aufweise und gegenüber dem SBB Trassee nach Nord-Westen versetzt sei. Dadurch sei die Senderichtung behindert, was durch die nicht bestehende Sichtverbindung plausibel bestätigt werde.